Der Zentralrat der Juden kritisiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), so die tageszeitung. “Das Gesetz droht die Handlungsfreiheit der jüdischen Gemeinden hierzulande etwa in der Personalauswahl immer weiter einzuengen”, sagte der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan Kramer und weiter: Die Schlinge um den Hals wird immer enger. Das AGG sei zwar “gut gemeint”, aber angesichts des Grundgesetzes bestenfalls “überflüssig”. Dies habe der Zentralrat schon im Gesetzgebungsverfahren kritisiert. Die Intervention war jedoch erfolglos.
Grundlage der Kritik Kramers ist eine juristische Expertise, die der Arbeitsrechtler Klaus Adomeit und der Berliner Notar Albert Meyer, einst Vorsitzender der jüdischen Gemeinde der Hauptstadt, erarbeitet haben. So verpflichte dieses Gesetz Arbeitgeber, also beispielsweise auch jüdische Gemeinden, abgewiesenen Arbeitsplatzbewerbern notfalls juristisch wasserdicht nachzuweisen, dass diese nicht aus diskriminatorischen Gründen abgelehnt wurden.
Hier stellt sich die Frage, ob man sich mit Antidiskriminierungsgesetzen nicht eine Quelle für “Unrecht” erschließt. Zurecht beklagt Adomeit eine “Umkehr der Beweislast”, zugespitzt könnte man sagen, dass hier der schon im alten Rom gültige Rechtsgrundsatz “in dubio pro res” verhöhnt wird. Dem Arbeitgeber wird mit solchen Gesetzen rechtlich eine Böswilligkeit unterstellt, von der er sich in manchen Fällen dann mit viel Aufwand zu distanzieren hat. Wer also einem kleinen Unternehmen gezielt ernsthaften Schaden durch Arbeitsrechtprozesse zufügen will, könnte dies über Klagen wegen Diskriminierung tun. Ebenso erschweren solche Gesetze die Auswahl des für den Arbeitgeber geigneten Bewerbers.
Zuletzt könnte hier tatsächlich gerade auch der Diskriminierung in der Arbeitswelt Tür und Tor geöffnet werden, indem Angehörige bestimmter Gruppen, die in der öffentlichen Meinung gerade als “diskriminiert” gelten, allein durch ihre Gruppenzugehörigkeit und nicht durch Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen haben, weil Arbeitgeber juristischen Ärger vermeiden wollen.

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