29.06.08

Menschenrechte für den Kindermörder

Magnus Gäfgen, der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzeler, der 2002 für deutschlandweite Schlagzeilen sorgte, klagt jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Grund hierfür ist die Androhung von Folter seitens des ehemaligen Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner während eines Verhörs.

Der frühere Jura-Student weiß, wie man Schlagzeilen macht: 2007 wäre er fast zum “Menschenrechts-Experten” avanciert.

Am Montag wird das Urteil in Straßburg fallen. Es wird wieder mal Blitzlichtgewitter regnen und die Presse hat (bezahlte?) Schlagzeilen - damit könnte er schon erreicht haben, was er wollte.

Update: Presseschau zum Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

4 Kommentare

Findest Du, dass man Kindermörder folten dürfen sollte?

1. Gäfgen wurde ja gar nicht gefoltert.
2. wurde der verantwortliche Ermittler Daschner für seine Drohung entlassen, die dazu dienen sollte, das Kind, das er noch am Leben wähnte, zu retten. Daschner wußte vermutlich sehr genau, daß er außergesetzlich handelte und dann auch mit den Konsequenzen zu leben hatte.

Er traf eine existentielle Entscheidung, die man nicht in Gesetze gießen kann.

1. Die konkrete Androhung von Folter kommt (psychischer) Folter gleich. Das ist Gäfgen passiert.
2. Wenn ein Staatsdiener, der foltert, nur seine Entlassung und eine Bewährungsstrafe fürchten muss, können wir uns das Folterverbot auch gleich schenken.
3. Wenn Gäfgen tatsächlich unrecht geschehen ist, dann ist es völlig legitim, dass er dagegen klagt. Normal wäre dann eigentlich auch, dass er Recht bekommt.

@ Georg:

"Die konkrete Androhung von Folter kommt (psychischer) Folter gleich." - Richtig.

Die Diskussion um derartige Probleme dürfte so alt wie die Menschheit sein. Es ist letzlich der nicht zu überbrückende Gegensatz zwischen "Gewissensethik" einerseits, "Verantwortungsethik" andererseits.
Der Gewissensethiker sagt: ich kann Gewalt, also auch Folter jeglicher Art gegen Menschen nicht mit meinem Gewissen vertreteten.
Der Verantwortungsethiker sagt selbiges, nur er ersetzt das Wort vertreten durch verantworten.
Welche (individuelle) Entscheidung auch immer getroffen wird: mit einer weißen Weste sinkt weder der Eine noch der Andere ins Grab. Der Gewissensethiker muss sich den Vorwurf machen, einen Mord möglicherweise nicht verhindert zu haben, der Verantwortungsethiker hingegen, diesen Mord durch Anwendung unmenschlicher Mittel verhindert zu haben.
Befürchtungsweise wird sich diese Frage erneut stellen, wenn es eine atomare Terroristendrohung gibt, und einer dieser Sportsfreunde geschnappt wird. Rechtsanwalt oder Aussage um jeden Preis?
Es ist eine Gratwanderung, Patentlösungen wird es nicht geben.

Jetzt kommentieren

Aktuelle Artikel

Schließen